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Finanzielle Überprüfung
Nach dem Agenturvertrag sind alle vom IATA-Reisebüro eingenommenen Gelder Eigentum der Fluggesellschaft und müssen treuhänderisch für die Fluggesellschaft aufbewahrt werden. Dies gilt ungeachtet des vereinbarten normalen Bankabrufverfahrens. Die Treuhandgelder dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen weder abgetreten noch beliehen werden. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze wird strafrechtlich verfolgt. Das IATA-Reisebüro hat sich im Agenturvertrag verpflichtet, seine Buchführung so aufzubauen, dass alle Einzelheiten der sich hieraus ergebenen Transaktionen wiedergegeben werden.
Zur Absicherung der von den IATA-Agenturen treuhänderisch vereinnahmten Gelder führt die IATA regelmäßige finanzielle und gesellschaftsrechtliche Überprüfungen durch. Die finanziellen Anforderungskriterien werden hierbei von der 'Passenger Agency Conference' festgelegt.
Nachfolgend möchten wir Sie mit den derzeit gültigen Kriterien bekannt machen:
- Jedes Reisebuero, das einen Antrag auf IATA-Zulassung stellt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsleistung abzugeben. Diese Sicherheitsleistung wird anhand der Jahres-Umsatzeinschätzung des Antragsstellers und auf der Basis der gewählten Abbuchungsfrequenz berechnet. Bei wöchentlicher (periodischer) Abbuchung ergibt sich ein sogenanntes Kreditrisiko von 29 durchschnittlichen BSP-Netto-Bar-Umsatz-Verkaufstagen, bei monatlicher Abbuchung sind es 50 Tage. Desweiteren sind die Mindest-Sicherheitswerte zu berücksichtigen: EUR 15.000,00 bei wöchentlicher Abbuchung, EUR 25.000,00 bei monatlicher Abbuchung. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ergibt sich folgende Formel: BSP-Netto-Bar-Jahresumsatz geteilt durch 360 Tage multipliziert mit 29 bzw. 50 Tagen, aufgerundet auf TEUR 1 unter Berücksichtigung der Mindest-Sicherheitsbeträge. Beispiel: Sie geben einen geschätzten Jahresumsatz von EUR 400.000,00 bei wöchentlicher Abbuchung an: TEUR 400 geteilt durch 360 Tage mal 29 Tage = EUR 32.222,22, aufgerundet auf TEUR 1 = EUR 33.000,00 Sicherheitsleistung
- Reisebüros, die zum Zeitpunkt der Überprüfung innerhalb der letzten 12 Monate zahlungssäumig (irregularity) oder zahlungsunfähig (default) waren, werden individuell und nicht im Routineverfahren überprüft.
- Jeweils in der Mitte des 2. Quartals eines jeden Jahres fordert die IATA die IATA-Agenturen auf, an einer finanziellen Überprüfung teilzunehmen. Zugelassen sind alle Agenturen, die bereits im vorausgegangenen Geschäftsjahr für mindestens 12 Monate IATA akkreditiert waren. Die angeschriebenen Agenturen (Firmensitze) erhalten neben dem sogenannten Bürgschaftsspiegel, aus dem die 'Soll-Bürgschaftsbeträge' und 'Ist-Bürgschaftsbeträge' zu entnehmen sind, auch einen 'Erfassungsbogen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit'. Die Werte, die in diesem Bogen durch einen Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einzutragen sind, dienen zur Ermittlung der Liquiditätsquote. Erreicht der Agent eine Liquiditätsquote von über 140%, so kann die Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft bis zur nächsten Überprüfung entfallen. Ab einer Liquiditätsquote von über 110% kann der Agent einen Nachlass auf die eigentlich erforderliche Bürgschaft erhalten. Entscheidet sich ein Agent gegen die Liquiditätsprüfung, bleibt ihm nur die Möglichkeit der Abgabe einer Sicherheitsleistung. Unabhängig davon, für welchen finanziellen Nachweis sich das IATA-Reisebüro entscheidet, muss ein Stammdatenbogen beigefügt werden. Dieses Formular ist in der Sendung enthalten. Sollte sich eine Änderung der Rechts- oder Eigentumsverhältnisse ergeben haben, so ist zusätzlich das Formular 'Notice of Change' einzureichen. Details zur finanziellen Überprüfung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Download.
Festgeld Abtretungsvorlage (PDF, 20KB).pdf
Buergschaftsvorlage (PDF, 9 KB).pdf
Finanzielle Kriterien 2011.pdf
Informationsblatt 2011.pdf
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